Erasmus & Auslandsaufenthalt am Baltic College
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Das Baltic College im ERASMUS-Hochschulprogramm

Das Programm für Lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission

GD Bildung und Kultur


Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet.

ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) / Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit koordiniert die ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen in Deutschland.

DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst

 

 

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder und ihre überseeischen Gebiete, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:


Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien.







„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Unser Erasmus Policy Statement (EPS)

Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.

Wir verfügen über eine erweiterte EUC: 233507-IC-1-2007-1-DE-ERASMUS-EUCX-1.
Diese erlaubt uns - zusätzlich zu den anderen Mobilitätsformen - die Förderung von Auslandspraktika unserer Studierenden.

Das European Policy Statement (EPS) ist eine Erklärung der Hochschule zur Europäischen Bildungspolitik. Das EPS des Baltic College finden Sie hier.



Deutscher Akademischer Austauschdienst

1. Platz des Erasmuswettbewerbs "1 Jahr im Ausland"