Auslandsaufenthalte zur Weiterbildung & Erasmus
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Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Förderung von Hochschulpersonal aus folgenden Bereichen:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung


Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Nina Berger im International Office.

 

Ansprechpartner für Erasmus & Auflandsaufenthalte Hotelmanagement, Tourismusmanagement, Gesundheitstourismus, Unternehmensmanagement, Marketingmanagement

Haben Sie Fragen zu ERASMUS? Kommen Sie gern auf mich zu!

[Kontakt Nina Berger]